TIPPS UND LINKS

AKTIV - FLEXIBEL - ONLINE

Wir als dynamisches Unternehmen verstehen uns nicht nur als Verwalter täglicher Vorfälle, sondern als aktives Management für die von uns verwaltete Immobilie.

Hierzu zählt auch die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um die Nebenkosten zu senken und die Rentabilität flexibel zu optimieren. Dies praktizieren wir seit Jahren durch die regelmäßige Ermittlung von Einsparpotentialen und das Auswählen von Anbietern mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.

Kooperationsverträge mit dem Verband VDIV eröffnen uns als Mitglied weitere günstige Bezugsmöglichkeiten… in Ihrem Interesse.

Um auch außerhalb von üblichen Bürozeiten Unterlagen zur Verfügung stellen zu können, erweiteren wir laufend auch unsere individuellen Online-Zugriffsmöglichkeiten.

Aktuelles und künftige Änderungen

  • Die WEG-Reform trat am 01.12.20 in Kraft
  • Kabelkosten sind ab 1.7.2024 nicht mehr umlagefähig
  • Glasfaseranschluss: Infos, Kosten

Die Umlagefähigkeit der in der BetrKV geregelten Kosten zum Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage sowie Breitbandanschlüsse werden für Bestandsanlagen mit Wirkung ab dem 1.7.2024 abgeschafft. Als Betriebskosten umlagefähig bleiben ab dann nur noch die reinen Stromkosten für diese Anlagen sowie im Falle der Gemeinschaftsantennenanlagen die Prüfkosten für die Betriebsbereitschaft und die Einstellung durch eine Fachkraft (Wartung). Alternativ kann der Wohnungseigentümer ein Glasfasernetz selbst errichten. Diese Kosten sind auch weiterhin umlagefähig.

  • Neue Verpflichtungen

Ab 01.01.2022: Unterjährige Verbrauchsinformationen müssen mindestens monatlich zur Verfügung gestellt werden, sofern fernauslesbare Messgeräte installiert sind.

Ab 01.10.2023: Bei Gaszentralheizungen muss der „Hydraulische Abgleich“ durchgeführt sein.

Ab 01.01.2026 sind fernauslesbare Messgeräte für Wärme und Wasser verpflichtend.
Ab 01.01.2027: Nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet bzw. ausgetauscht und damit fernauslesbar gemacht werden.

  • Öl- und Gasheizungen

Ab 01.01.2024 dürfen in der Regel keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Öl- und Gasheizungen, welche vor 01.01.1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.

www.n-tv.de/politik/Austauschpflicht-alter-Heizungen-vom-Tisch-article24027027

 

UNSERE BEITRAG ZUM UMWELTSCHUTZ

Um einen kleinen Betrag zu leisten, die Umwelt zu schonen, nutzen wir für unser Büro Strom aus regenerativen Energiequellen. Außerdem versenden wir unsere Post zu 98 % mit Greenmail. Der Transport- und Logistiksektor trägt mit einem Anteil von 23 Prozent an den weltweiten CO2- Emissionen eine besondere Verantwortung.

WIR UNTERSTÜTZEN FAIRTRADE

1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch den Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. TransFair handelt nicht selbst mit Waren. Der Verein vergibt vielmehr sein Siegel für fair gehandelte Produkte.

TransFair ist also keine Marke, sondern zeichnet Produkte mit seinem Siegel aus, die zu festgelegten fairen Bedingungen gehandelt wurden.