Aktuelles und künftige Änderungen
- Die WEG-Reform trat am 01.12.20 in Kraft
- Kabelkosten sind ab 1.7.2024 nicht mehr umlagefähig
- Glasfaseranschluss: Infos, Kosten
Die Umlagefähigkeit der in der BetrKV geregelten Kosten zum Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage sowie Breitbandanschlüsse werden für Bestandsanlagen mit Wirkung ab dem 1.7.2024 abgeschafft. Als Betriebskosten umlagefähig bleiben ab dann nur noch die reinen Stromkosten für diese Anlagen sowie im Falle der Gemeinschaftsantennenanlagen die Prüfkosten für die Betriebsbereitschaft und die Einstellung durch eine Fachkraft (Wartung). Alternativ kann der Wohnungseigentümer ein Glasfasernetz selbst errichten. Diese Kosten sind auch weiterhin umlagefähig.
Ab 01.01.2022: Unterjährige Verbrauchsinformationen müssen mindestens monatlich zur Verfügung gestellt werden, sofern fernauslesbare Messgeräte installiert sind.
Ab 01.10.2023: Bei Gaszentralheizungen muss der „Hydraulische Abgleich“ durchgeführt sein.
Ab 01.01.2026 sind fernauslesbare Messgeräte für Wärme und Wasser verpflichtend.
Ab 01.01.2027: Nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet bzw. ausgetauscht und damit fernauslesbar gemacht werden.
Ab 01.01.2024 dürfen in der Regel keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Öl- und Gasheizungen, welche vor 01.01.1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.
www.n-tv.de/politik/Austauschpflicht-alter-Heizungen-vom-Tisch-article24027027
UNSERE BEITRAG ZUM UMWELTSCHUTZ
Um einen kleinen Betrag zu leisten, die Umwelt zu schonen, nutzen wir für unser Büro Strom aus regenerativen Energiequellen. Außerdem versenden wir unsere Post zu 98 % mit Greenmail. Der Transport- und Logistiksektor trägt mit einem Anteil von 23 Prozent an den weltweiten CO2- Emissionen eine besondere Verantwortung.
WIR UNTERSTÜTZEN FAIRTRADE
1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch den Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. TransFair handelt nicht selbst mit Waren. Der Verein vergibt vielmehr sein Siegel für fair gehandelte Produkte.
TransFair ist also keine Marke, sondern zeichnet Produkte mit seinem Siegel aus, die zu festgelegten fairen Bedingungen gehandelt wurden.